Da fragt man sich wer so etwas genehmigt?
Da hat der/die Datenschutzbeauftragte entweder geschlafen oder,
was ich eher vermute nicht davon gewusst.
Aber mit den Schulbuchverlagen ist es wie mit der GEZ.
Sie haben das Monopol und alles was sie tun befindet sich im gesetzlichen Rahmen.
Und wenn nicht, dann müssen eben die Gesetze geändert werden.
Aber das ist wohl nicht mehr zu ändern ?!
In Köln nennt man das Klüngel in Bayern glaub ich Spezl'wirtschaft.
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Berliner Piratenfraktion wartet auf 26 Antworten vom Senat. Am Montag machte der Blogger Markus Beckedahl einen Vertrag öffentlich, in dem die Bundesländer den Schulbuchverlagen und den Verwertungsgesellschaften das Recht einräumen, vom Februar 2012 an Rechner von Schulen und Lehrern stichprobenartig durchsuchen zu lassen. Dabei soll ein Programm nach Lehrmaterial stöbern, das Textteile beinhaltet, auf welche die Schulbuchverlage ein Monopol beanspruchen.
Der Schultrojaner-Skandal lenkt inzwischen auch öffentliche Aufmerksamkeit auf das Geschäftsmodell von Verlagen, die über eine Verletzung von Monopolrechten durch Kopien jammern und in Bilanzen über die "erfreuliche Entwicklung" des Geschäfts mit Schulbüchern jubeln, das nicht nur aus deren Verkauf besteht: Alleine für Analogkopien müssen die Schulen in diesem Jahr 7,3 Millionen Euro an Rechteinhaber zahlen. Eine Summe, die bis 2014 auf 9 Millionen Euro gesteigert werden soll, ohne dass jemand nachvollziehbar erklären könnte, was die Grundlage für diesen Anstieg sein soll. Dass besonders gute Verbindungen des von nur vier Anbietern beherrschten Schulbucholigopols zur Politik und zur Ministerialbürokratie bestehen, ist die harmloseste Erklärung für so ungewöhnlich vorteilhafte Verträge in Zeiten eines zunehmenden Angebots an freien Materialsammlungen. Landesregierungschefs und Kultusminister, die jetzt keine Vorteilsnahmeuntersuchungen einleiten, dürften auf jeden Fall bei der nächsten Wahl ein potenzielles Problem bekommen.
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